Darf ich online für meine Selbsthilfegruppe werben, wenn die Kontaktstelle das nicht übernimmt?

Antwort

Grundsätzlich darfst du für deine Selbsthilfegruppe online Werbung machen, solange du dabei geltende Gesetze und Datenschutzbestimmungen einhältst. Es gibt keine generelle gesetzliche Einschränkung, die es verbietet, selbst für eine Selbsthilfegruppe zu werben – auch wenn die örtliche Kontaktstelle dies für ältere Gruppen nicht übernimmt. Worauf du achten solltest: 1. **Datenschutz:** Veröffentliche keine personenbezogenen Daten von Gruppenmitgliedern ohne deren ausdrückliche Zustimmung. 2. **Plattformregeln:** Beachte die Nutzungsbedingungen der Plattformen, auf denen du werben möchtest (z.B. Facebook, Foren, Webseiten). 3. **Seriosität:** Gib klar an, dass es sich um eine Selbsthilfegruppe handelt, und vermeide missverständliche oder irreführende Aussagen. 4. **Impressumspflicht:** Wenn du eine eigene Webseite erstellst, beachte die Impressumspflicht nach § 5 TMG. Es kann sinnvoll sein, die Kontaktstelle darüber zu informieren, dass du selbst aktiv wirst, um Missverständnisse zu vermeiden. Unterstützung und Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit bieten oft auch Selbsthilfeverbände oder Dachorganisationen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband](https://www.der-paritaetische.de/themen/selbsthilfe/) oder bei [NAKOS](https://www.nakos.de/), der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen.

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