Gilt das absichtliche Nichtbehandeln einer tödlichen, heilbaren Krankheit als Suizid?

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Die Entscheidung, eine potenziell tödliche, aber behandelbare Krankheit nicht behandeln zu lassen, kann aus verschiedenen Gründen getroffen werden und ist nicht automatisch mit Suizid gleichzusetzen. Suizid bezeichnet in der Regel eine bewusste, aktive Handlung mit dem Ziel, das eigene Leben zu beenden. Wenn jemand eine Behandlung ablehnt, kann das viele Ursachen haben, zum Beispiel: - Angst vor Nebenwirkungen oder Komplikationen der Behandlung - Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen - Mangelndes Vertrauen in die Medizin - Wunsch nach Lebensqualität statt Lebensverlängerung - Psychische Erkrankungen wie Depressionen Juristisch und ethisch wird die Ablehnung einer Behandlung meist als Ausübung des Selbstbestimmungsrechts betrachtet, solange die Person einwilligungsfähig ist. Es ist also nicht automatisch ein Suizid, sondern eine persönliche Entscheidung über den Umgang mit der eigenen Gesundheit und dem eigenen Leben. In manchen Fällen kann die bewusste Ablehnung einer lebenserhaltenden Maßnahme als passiver Suizid interpretiert werden, insbesondere wenn die Motivation eindeutig der Wunsch nach Lebensbeendigung ist. In der Praxis ist die Abgrenzung aber oft schwierig und hängt stark von den individuellen Beweggründen ab. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention](https://www.suizidprophylaxe.de/) oder im [Ethikrat](https://www.ethikrat.org/).

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