Nach Anlage 14 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland müssen Vorkommnisse gemeldet werden, wenn die effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert (mSv) pro Kalenderjahr überschreitet. Für genauere Informationen und spezifische Details zur Strahlenschutzverordnung, kannst du die offizielle Quelle konsultieren: [Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/).