Ab welchem Wert (mSv) nach Anlage 14 StrlSchV muss ein Vorkommnis gemeldet werden?

Antwort

Nach Anlage 14 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland müssen Vorkommnisse gemeldet werden, wenn die effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert (mSv) pro Kalenderjahr überschreitet. Für genauere Informationen und spezifische Details zur Strahlenschutzverordnung, kannst du die offizielle Quelle konsultieren: [Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/).

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