Nach Anlage 14 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland müssen Vorkommnisse gemeldet werden, wenn die effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert (mS... [mehr]
Nach Anlage 14 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland müssen Vorkommnisse gemeldet werden, wenn die effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert (mS... [mehr]