Bei Morbus Basedow wird der Grad der Behinderung (GdB) nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV) in Deutschland festgelegt. Ein GdB von 40 wird in der Regel vergeben, wenn die Erkrankung zu mittelschweren, anhaltenden Funktionsbeeinträchtigungen führt. Konkret bedeutet das: - **Ein GdB von 40** wird meist anerkannt, wenn bei Morbus Basedow trotz Behandlung **deutliche, aber nicht schwerste Beschwerden** bestehen, die das tägliche Leben merklich beeinträchtigen. Dazu können gehören: - Anhaltende, behandlungsbedürftige Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse mit deutlichen Symptomen (z.B. Herzrasen, Gewichtsverlust, Schwitzen, Nervosität, Schlafstörungen). - Deutliche Augenbeteiligung (endokrine Orbitopathie) mit Beschwerden wie Doppelbildern, Lidschwellungen oder Sehstörungen, aber ohne schwere Sehbehinderung. - Wiederholte, langanhaltende Krankheitsphasen trotz Therapie. Die genaue Einstufung hängt immer vom individuellen Krankheitsverlauf, den aktuellen Beschwerden und den Auswirkungen auf das tägliche Leben ab. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze geben für Schilddrüsenerkrankungen folgende Orientierung (Stand 2024): - **GdB 20-30:** Leichte bis mäßige Beschwerden, gut behandelbar. - **GdB 40:** Deutliche, anhaltende Beschwerden trotz Behandlung. - **GdB 50 und mehr:** Schwere, dauerhafte Funktionsstörungen, z.B. schwere Augenbeteiligung oder schwere Stoffwechselentgleisungen. **Wichtig:** Die Entscheidung trifft immer die zuständige Behörde (Versorgungsamt) auf Basis der ärztlichen Unterlagen und des individuellen Falls. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Teilhabe-und-Inklusion/Schwerbehinderung/Grad-der-Behinderung/grad-der-behinderung.html) und in der [Versorgungsmedizin-Verordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html).