Darf eine qualifizierte MFA Diabetesschulungen in einer nicht-diabetologischen Praxis abrechnen?

Antwort

Eine qualifizierte Medizinische Fachangestellte (MFA) kann Diabetesschulungen grundsätzlich nur dann abrechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland ist die Abrechnung von Diabetesschulungen an die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme, DMP) und an die Qualifikation der Praxis gebunden. **Wichtige Punkte:** 1. **Praxiszulassung:** Diabetesschulungen sind in der Regel an Praxen gebunden, die an einem DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 teilnehmen und dafür zugelassen sind. Diese Zulassung erhalten meist diabetologisch qualifizierte Praxen oder Schwerpunktpraxen. 2. **Qualifikation der MFA:** Die MFA muss eine spezielle Fortbildung zur Diabetesberaterin oder Diabetesassistentin absolviert haben, um Schulungen durchführen zu dürfen. 3. **Abrechnung:** Die Abrechnung der Schulungen erfolgt über spezielle EBM-Ziffern (Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Diese Ziffern dürfen nur von Praxen abgerechnet werden, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. **Fazit:** In einer nicht diabetologischen Praxis, die nicht am DMP teilnimmt und keine entsprechende Zulassung hat, kann eine MFA Diabetesschulungen **nicht** eigenständig abrechnen. Die Abrechnung ist an die Struktur- und Qualitätsvorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen gebunden. **Weitere Informationen:** - [Kassenärztliche Bundesvereinigung: DMP Diabetes](https://www.kbv.de/html/dmp_diabetes.php) - [Deutsche Diabetes Gesellschaft: Schulungsprogramme](https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/) Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

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