Ja – wenn eine Leistung aus der Kassenleistung herausfällt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse sie nicht mehr regulär, und der Patient muss die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen...
Bis zu welchem Betrag ist man von der Medikamentenzuzahlung befreit?
Antwort vomIn Deutschland gibt es eine sogenannte Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu Medikamenten und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Grenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts. Für chronisch Kranke beträgt die Grenze 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Sobald diese Belastungsgrenze erreicht ist, kannst du dich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dafür musst du alle Belege über geleistete Zuzahlungen sammeln und bei deiner Krankenkasse einreichen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung](https://www.infomedikament.de/medikamentenzuzahlung-befreiung/).