Welche Marketingtools sind für Medizinprodukte erlaubt, die für OTC-Produkte nicht genutzt werden dürfen?

Antwort

Im Bereich der Medizinprodukte und OTC-Produkte (Over-the-Counter, also frei verkäufliche Arzneimittel) gibt es in Deutschland und der EU unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für das Marketing. Grundsätzlich sind die Werbemöglichkeiten für Medizinprodukte oft weiter gefasst als für OTC-Arzneimittel, da für Arzneimittel das Heilmittelwerbegesetz (HWG) besonders strenge Vorgaben macht. **Marketingtools, die bei Medizinprodukten möglich sind, aber bei OTC-Arzneimitteln nicht oder nur eingeschränkt:** 1. **Direkte Ansprache von Fachkreisen und Endverbrauchern:** Für viele Medizinprodukte ist die Werbung gegenüber Endverbrauchern erlaubt, auch mit Aussagen zur Wirksamkeit, sofern diese belegt sind. Bei OTC-Arzneimitteln sind Aussagen zu Heilversprechen und Wirksamkeit stark eingeschränkt. 2. **Produktproben und kostenlose Muster:** Bei Medizinprodukten dürfen häufig kostenlose Muster an Fachkreise und manchmal auch an Endverbraucher abgegeben werden. Bei OTC-Arzneimitteln ist die Abgabe von Mustern an Verbraucher grundsätzlich verboten. 3. **Influencer-Marketing und Social Media:** Medizinprodukte können über Influencer und Social Media beworben werden, solange die Aussagen korrekt und nicht irreführend sind. Für OTC-Arzneimittel gelten hier strengere Vorgaben, insbesondere was Heilversprechen und die Darstellung von Krankheiten betrifft. 4. **Vergleichende Werbung:** Bei Medizinprodukten ist vergleichende Werbung (z.B. „besser als Produkt X“) unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für OTC-Arzneimittel ist dies durch das HWG stark eingeschränkt. 5. **Anwendungsdemonstrationen und Events:** Live-Demonstrationen oder Events, bei denen das Produkt vorgeführt wird, sind bei Medizinprodukten möglich. Bei OTC-Arzneimitteln ist dies meist nicht zulässig. 6. **Gutscheine und Rabattaktionen:** Für viele Medizinprodukte sind Rabattaktionen und Gutscheine erlaubt. Bei OTC-Arzneimitteln ist dies durch das Arzneimittelgesetz und das HWG stark reglementiert. **Wichtiger Hinweis:** Auch für Medizinprodukte gelten das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR). Werbung darf nicht irreführend sein und muss belegbar sein. Die genaue Einordnung hängt zudem von der Risikoklasse des Medizinprodukts ab. **Weitere Informationen:** - [Heilmittelwerbegesetz (HWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwbg/) - [Medizinproduktegesetz (MPG)](https://www.gesetze-im-internet.de/mpg/) - [EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R0745) Die konkrete Auswahl der Marketingtools sollte immer mit einer spezialisierten Rechtsberatung abgestimmt werden.

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