In deutschen Apotheken sind zahlreiche Medizinprodukte erhältlich. Diese umfassen Produkte, die der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Ver... [mehr]
Im Bereich der Medizinprodukte und OTC-Produkte (Over-the-Counter, also frei verkäufliche Arzneimittel) gibt es in Deutschland und der EU unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für das Marketing. Grundsätzlich sind die Werbemöglichkeiten für Medizinprodukte oft weiter gefasst als für OTC-Arzneimittel, da für Arzneimittel das Heilmittelwerbegesetz (HWG) besonders strenge Vorgaben macht. **Marketingtools, die bei Medizinprodukten möglich sind, aber bei OTC-Arzneimitteln nicht oder nur eingeschränkt:** 1. **Direkte Ansprache von Fachkreisen und Endverbrauchern:** Für viele Medizinprodukte ist die Werbung gegenüber Endverbrauchern erlaubt, auch mit Aussagen zur Wirksamkeit, sofern diese belegt sind. Bei OTC-Arzneimitteln sind Aussagen zu Heilversprechen und Wirksamkeit stark eingeschränkt. 2. **Produktproben und kostenlose Muster:** Bei Medizinprodukten dürfen häufig kostenlose Muster an Fachkreise und manchmal auch an Endverbraucher abgegeben werden. Bei OTC-Arzneimitteln ist die Abgabe von Mustern an Verbraucher grundsätzlich verboten. 3. **Influencer-Marketing und Social Media:** Medizinprodukte können über Influencer und Social Media beworben werden, solange die Aussagen korrekt und nicht irreführend sind. Für OTC-Arzneimittel gelten hier strengere Vorgaben, insbesondere was Heilversprechen und die Darstellung von Krankheiten betrifft. 4. **Vergleichende Werbung:** Bei Medizinprodukten ist vergleichende Werbung (z.B. „besser als Produkt X“) unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für OTC-Arzneimittel ist dies durch das HWG stark eingeschränkt. 5. **Anwendungsdemonstrationen und Events:** Live-Demonstrationen oder Events, bei denen das Produkt vorgeführt wird, sind bei Medizinprodukten möglich. Bei OTC-Arzneimitteln ist dies meist nicht zulässig. 6. **Gutscheine und Rabattaktionen:** Für viele Medizinprodukte sind Rabattaktionen und Gutscheine erlaubt. Bei OTC-Arzneimitteln ist dies durch das Arzneimittelgesetz und das HWG stark reglementiert. **Wichtiger Hinweis:** Auch für Medizinprodukte gelten das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR). Werbung darf nicht irreführend sein und muss belegbar sein. Die genaue Einordnung hängt zudem von der Risikoklasse des Medizinprodukts ab. **Weitere Informationen:** - [Heilmittelwerbegesetz (HWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwbg/) - [Medizinproduktegesetz (MPG)](https://www.gesetze-im-internet.de/mpg/) - [EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R0745) Die konkrete Auswahl der Marketingtools sollte immer mit einer spezialisierten Rechtsberatung abgestimmt werden.
In deutschen Apotheken sind zahlreiche Medizinprodukte erhältlich. Diese umfassen Produkte, die der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Ver... [mehr]