Welche Leistungsgruppen der Rehabilitation nach SGB IX gibt es?

Antwort

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Es unterscheidet verschiedene Leistungsgruppen der Rehabilitation, die darauf abzielen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Behinderungen zu vermeiden oder zu mildern. Die wesentlichen Leistungsgruppen nach SGB IX sind: 1. **Medizinische Rehabilitation**: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und zur Vermeidung von Behinderungen, z.B. durch ärztliche Behandlungen, Therapien und medizinische Hilfsmittel. 2. **Berufliche Rehabilitation**: Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, z.B. durch berufliche Bildung, Umschulungen, Arbeitsvermittlung und technische Hilfen am Arbeitsplatz. 3. **Teilhabe am Arbeitsleben**: Unterstützung bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung, z.B. durch Arbeitsassistenz, Integrationsprojekte und betriebliche Eingliederungshilfen. 4. **Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft**: Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe, z.B. durch Wohnhilfen, Assistenzleistungen und Freizeitangebote. 5. **Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen**: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Rehabilitation, z.B. durch Krankengeld, Übergangsgeld und andere finanzielle Hilfen. Diese Leistungsgruppen sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben führen zu können.

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