In der Behandlungspflege gibt es in Deutschland fünf Leistungsgruppen, die nach dem Umfang und der Art der pflegerischen Maßnahmen richten. Diese Gruppen sind: 1. **Leistungsgruppe 1:** - Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung - Maßnahmen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Tätigkeiten 2. **Leistungsgruppe 2:** - Behandlungspflege der Leistungsgruppe 1 plus einfache medizinische Maßnahmen - Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen 3. **Leistungsgruppe 3:** - Behandlungspflege der Leistungsgruppe 2 plus spezielle medizinische Maßnahmen - Tätigkeiten wie Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege 4. **Leistungsgruppe 4:** - Behandlungspflege der Leistungsgruppe 3 plus aufwendige medizinische Maßnahmen - Tätigkeiten wie Infusionstherapie, parenterale Ernährung, spezielle Wundversorgung 5. **Leistungsgruppe 5:** - Behandlungspflege der Leistungsgruppe 4 plus intensivmedizinische Maßnahmen - Tätigkeiten wie Beatmungspflege, Tracheostomapflege, Überwachung von Vitalfunktionen Diese Einteilung hilft, die Pflegebedürftigkeit und den notwendigen Pflegeaufwand besser zu strukturieren und zu organisieren.