Das Gesetz, das regelt, dass Krankentransportunternehmen mit den Krankenkassen abrechnen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind, ist das Sozialgesetzbuch (SGB) V, insbesondere § 60. Dieser P... [mehr]
Nach § 43b SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) geht es um die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Versicherte mit bestimmten Erkrankungen. Die Regelungen umfassen insbesondere: 1. **Rehabilitation**: Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 2. **Indikationen**: Die Regelungen gelten für bestimmte Erkrankungen, die in der Regel im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen stehen. 3. **Leistungsarten**: Dazu gehören medizinische Behandlungen, Therapien, Hilfsmittel und gegebenenfalls auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Die genauen Details und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen sind im Gesetz festgelegt und können je nach individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich bei der Krankenkasse oder einem Facharzt über die spezifischen Ansprüche und Verfahren zu informieren.
Das Gesetz, das regelt, dass Krankentransportunternehmen mit den Krankenkassen abrechnen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind, ist das Sozialgesetzbuch (SGB) V, insbesondere § 60. Dieser P... [mehr]
In Deutschland sind die relevanten Gesetze für die Abrechnung von Krankentransporten durch Krankentransportunternehmen vor allem im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Hier sind die wichtigsten Pun... [mehr]
Sterbehilfe ist in mehreren Ländern unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dazu gehören: 1. **Niederlande**: Hier ist aktive Sterbehilfe seit 2002 legal, wenn strenge Kriterien erfüllt... [mehr]
Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]