Nach § 43b SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) geht es um die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Versicherte mit bestimmten Erkrankungen. Die Regelungen umfassen insbesondere: 1. **Rehabilitation**: Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 2. **Indikationen**: Die Regelungen gelten für bestimmte Erkrankungen, die in der Regel im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen stehen. 3. **Leistungsarten**: Dazu gehören medizinische Behandlungen, Therapien, Hilfsmittel und gegebenenfalls auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Die genauen Details und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen sind im Gesetz festgelegt und können je nach individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich bei der Krankenkasse oder einem Facharzt über die spezifischen Ansprüche und Verfahren zu informieren.