Welche Leistungen umfasst der Katalog der GKV und welche müssen eigenständig finanziert werden?

Antwort

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland deckt eine Vielzahl von medizinischen Leistungen ab, die im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt sind. Zu den wichtigsten Leistungen gehören: 1. **Ärztliche Behandlung**: Allgemein- und Fachärzte, einschließlich Hausbesuche. 2. **Zahnärztliche Behandlung**: Regelversorgung, Prophylaxe, Zahnersatz (mit Eigenanteil). 3. **Krankenhausbehandlung**: Stationäre und ambulante Behandlungen. 4. **Medikamente**: Verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Zuzahlung). 5. **Heil- und Hilfsmittel**: Physiotherapie, Ergotherapie, Hörgeräte, Rollstühle (mit Zuzahlung). 6. **Vorsorgeuntersuchungen**: Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen. 7. **Schwangerschaft und Geburt**: Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung. 8. **Rehabilitation**: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. 9. **Krankengeld**: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Leistungen, die in der Regel eigenständig finanziert werden müssen, umfassen: 1. **Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)**: Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören, z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. 2. **Zuzahlungen**: Eigenanteile bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten. 3. **Zahnbehandlungen**: Hochwertiger Zahnersatz, ästhetische Zahnkorrekturen. 4. **Alternative Heilmethoden**: Homöopathie, Akupunktur (außer bei bestimmten Indikationen). 5. **Sehhilfen**: Brillen und Kontaktlinsen (außer für Kinder und schwer Sehbehinderte). 6. **Privatärztliche Leistungen**: Behandlungen durch Privatärzte oder in Privatkliniken. Weitere Informationen zu den Leistungen der GKV können auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit gefunden werden: [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de).

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