Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland deckt eine Vielzahl von medizinischen Leistungen ab, die im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt sind. Zu den wichtigsten Leistungen gehören: 1. **Ärztliche Behandlung**: Allgemein- und Fachärzte, einschließlich Hausbesuche. 2. **Zahnärztliche Behandlung**: Regelversorgung, Prophylaxe, Zahnersatz (mit Eigenanteil). 3. **Krankenhausbehandlung**: Stationäre und ambulante Behandlungen. 4. **Medikamente**: Verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Zuzahlung). 5. **Heil- und Hilfsmittel**: Physiotherapie, Ergotherapie, Hörgeräte, Rollstühle (mit Zuzahlung). 6. **Vorsorgeuntersuchungen**: Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen. 7. **Schwangerschaft und Geburt**: Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung. 8. **Rehabilitation**: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. 9. **Krankengeld**: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Leistungen, die in der Regel eigenständig finanziert werden müssen, umfassen: 1. **Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)**: Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören, z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. 2. **Zuzahlungen**: Eigenanteile bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten. 3. **Zahnbehandlungen**: Hochwertiger Zahnersatz, ästhetische Zahnkorrekturen. 4. **Alternative Heilmethoden**: Homöopathie, Akupunktur (außer bei bestimmten Indikationen). 5. **Sehhilfen**: Brillen und Kontaktlinsen (außer für Kinder und schwer Sehbehinderte). 6. **Privatärztliche Leistungen**: Behandlungen durch Privatärzte oder in Privatkliniken. Weitere Informationen zu den Leistungen der GKV können auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit gefunden werden: [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de).
Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]