Nein, du verlierst deinen Pflegegrad nicht, wenn du die Krankenkasse wechselst. Der Pflegegrad wird unabhängig von der Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlichen Kassen) oder M... [mehr]
Zu den Leistungen, die in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, zählen: 1. **Zahnästhetische Behandlungen**: Dazu gehören z.B. Bleaching oder andere kosmetische Zahnkorrekturen. 2. **Alternative Heilmethoden**: Viele alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur werden nur in bestimmten Fällen oder gar nicht übernommen. 3. **Sehhilfen**: Brillen und Kontaktlinsen werden oft nur in sehr eingeschränktem Umfang oder gar nicht übernommen. 4. **Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)**: Diese umfassen zusätzliche Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wie z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder spezielle Laboruntersuchungen. Es ist immer ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, welche Leistungen konkret übernommen werden und welche nicht.
Nein, du verlierst deinen Pflegegrad nicht, wenn du die Krankenkasse wechselst. Der Pflegegrad wird unabhängig von der Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlichen Kassen) oder M... [mehr]
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen beim Frauenarzt (Gynäkologen) viele, aber nicht alle Kosten. Hier eine Übersicht: **Kosten, die die Krankenkasse übernimmt... [mehr]