Welche Leistungen zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse?

Antwort

Zu den Leistungen, die in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, zählen: 1. **Zahnästhetische Behandlungen**: Dazu gehören z.B. Bleaching oder andere kosmetische Zahnkorrekturen. 2. **Alternative Heilmethoden**: Viele alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur werden nur in bestimmten Fällen oder gar nicht übernommen. 3. **Sehhilfen**: Brillen und Kontaktlinsen werden oft nur in sehr eingeschränktem Umfang oder gar nicht übernommen. 4. **Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)**: Diese umfassen zusätzliche Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wie z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder spezielle Laboruntersuchungen. Es ist immer ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, welche Leistungen konkret übernommen werden und welche nicht.

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