Bei einem Kassenpatienten darf der Hausarzt für ein normales Kassenrezept grundsätzlich nichts extra verlangen. Das läuft über die gesetzliche Krankenversicherung. (kbv.de) Anders...
Benötigt der Arzt die Krankenkassenkarte für ein Rezept?
Antwort vomIn der Regel benötigt der Arzt die Krankenkassenkarte, um ein Rezept auszustellen, da die Karte wichtige Informationen zur Abrechnung und zur Identifikation des Patienten enthält. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei Notfällen oder wenn die Karte vorübergehend nicht verfügbar ist. In solchen Fällen kann der Arzt ein Rezept ohne die Karte ausstellen, allerdings sollte die Karte so bald möglich nachgereicht werden.