Kind ist in Polen versichert und im Krankenhaus. Vater betreut es 5 Tage lang, ist aber in Deutschland versichert. Welche Krankenkasse zahlt die Pflege des Kindes?

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In Deutschland ist die gesetzliche Regelung so, dass die Krankenkasse des Kindes für die Kosten der Pflege aufkommt, wenn das Kind im Krankenhaus ist und eine Begleitperson benötigt. Da das Kind in Polen versichert ist, könnte es komplizierter werden, da die Regelungen je nach Land unterschiedlich sind. Es wäre ratsam, sich direkt mit der polnischen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Betreuung des Kindes im Krankenhaus übernommen werden. Zudem könnte es hilfreich sein, sich über die Möglichkeiten der Kostenerstattung oder der Unterstützung durch die deutsche Krankenkasse zu informieren, falls der Aufenthalt in Deutschland stattfindet.

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