Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Krampfader-Behandlung übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: **Medizinische Notwendigkeit:** Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Das ist meist der Fall, wenn Beschwerden wie Schmerzen, Schwellungen, Hautveränderungen oder ein erhöhtes Risiko für Komplikationen (z. B. Thrombosen, offene Beine) vorliegen. **Art der Behandlung:** - **Konservative Maßnahmen** (z. B. Kompressionsstrümpfe) werden in der Regel übernommen. - **Operative Eingriffe** (z. B. Stripping, endovenöse Lasertherapie, Radiofrequenztherapie) werden übernommen, wenn sie medizinisch notwendig und von der Kasse anerkannt sind. - **Kosmetische Behandlungen** (z. B. bei rein optisch störenden Besenreisern ohne Beschwerden) werden nicht bezahlt. **Ablauf:** Vor einer Behandlung ist meist eine Überweisung zum Facharzt (z. B. Phlebologe) und eine genaue Diagnostik notwendig. Der Arzt stellt fest, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht und welche Behandlungsmethode geeignet ist. **Fazit:** Du bekommst keine direkte Geldzahlung, aber die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung. Bei rein kosmetischen Eingriffen musst du die Kosten selbst tragen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/medizin-versorgung/krampfadern-behandlung/) oder deiner eigenen Krankenkasse.