Dürfen Krankenhausärztinnen auch ambulant praktizieren?

Antwort

Ja, Krankenhausärztinnen dürfen unter bestimmten Bedingungen auch ambulant praktizieren. Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Krankenhaus ab. In Deutschland beispielsweise können Krankenhausärztinnen eine Ermächtigung zur ambulanten Behandlung erhalten, wenn dies im Interesse der Patientenversorgung liegt. Diese Ermächtigung wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen erteilt. Zudem gibt es Modelle wie das Belegarztsystem, bei dem Ärztinnen sowohl im Krankenhaus als auch in einer eigenen Praxis tätig sein können.

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