Gibt es Krankengeld bei Erkrankung des Kindes?

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Ja. In Deutschland erhältst du bei Erkrankung deines Kindes in der Regel **Kinderkrankengeld** (umgangssprachlich oft „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“), **wenn** du gesetzlich krankenversichert bist und dein Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist. Typische Voraussetzungen: - Das Kind ist **unter 12 Jahre** (oder älter bei **Behinderung** und Hilfebedarf). - Ein Arzt stellt eine **Bescheinigung** aus, dass das Kind krank ist und **Betreuung** braucht. - Es gibt **keine andere im Haushalt lebende Person**, die das Kind betreuen kann. - Du hast dadurch **Verdienstausfall** (du kannst nicht arbeiten). Wichtig: - Bei **privater Krankenversicherung** gibt es Kinderkrankengeld meist **nicht automatisch**; das hängt vom Vertrag ab. - Die Leistung kommt von der **gesetzlichen Krankenkasse** (nicht vom Arbeitgeber), und es gibt **gesetzliche Höchsttage pro Jahr** (die genaue Zahl kann sich ändern und hängt u. a. von der Familiensituation ab). Offizielle Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kinderkrankengeld.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

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