In der Schweiz unterliegt die Ausgabe von Betäubungsmitteln strengen gesetzlichen Regelungen. Betäubungsmittel sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, und ihre Verschreibung und Abgabe sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur verschreiben, wenn dies medizinisch notwendig ist. Die Abgabe erfolgt in Apotheken, die über eine spezielle Bewilligung verfügen. Zudem müssen Patienten in der Regel eine ärztliche Verordnung vorlegen. Die Kontrolle und Dokumentation der Abgabe von Betäubungsmitteln sind ebenfalls wichtig, um Missbrauch zu verhindern. Die Schweiz hat ein umfassendes System zur Überwachung und Regulierung von Betäubungsmitteln, das auch die Bekämpfung von Drogenmissbrauch umfasst. Für detaillierte Informationen zu spezifischen Betäubungsmitteln oder Verfahren ist es ratsam, sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden oder Fachstellen zu wenden.