Notärzte haben nicht die Befugnis, Personen zwangseinzuweisen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, medizinische Notfälle zu behandeln und die Patienten in eine geeignete medizinische Einrichtung zu transportieren. Die Entscheidung über eine Zwangseinweisung liegt in der Regel bei Psychiatern oder anderen autorisierten Fachleuten, die die rechtlichen Voraussetzungen und die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme prüfen. In Deutschland kann eine Zwangseinweisung gemäß dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) erfolgen, wenn eine akute Gefahr für die Person selbst oder andere besteht.