Kann ich beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die Zuordnung zu Paragraph 35a machen?

Antwort

Ja, beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) kannst du die Zuordnung zu § 35a SGB VIII beantragen. Dieser Paragraph regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen. Es ist ratsam, dich direkt an den KJGD oder die zuständige Stelle in deiner Region zu wenden, um Informationen über den Antragsprozess und die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

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