Kann ich als Praxis eine KGG-Verordnung mit 123 Einheiten annehmen oder abrechnen?

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Ja, als Praxis kannst du eine KGG (Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis) Verordnung mit 123 Einheiten annehmen und abrechnen, sofern die Verordnung von einem approbierten Arzt ausgestellt wurde und die entsprechenden Richtlinien und Vorgaben der Krankenkassen eingehalten werden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Krankenkasse zu beachten, da diese variieren können. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen oder die entsprechenden Abrechnungsrichtlinien zu konsultieren.

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