Kann ich eine KGG Verordnung mit 36 Einheiten abrechnen?

Antwort

Ja, als Praxis kannst du eine KGG (Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis) Verordnung mit 36 Einheiten annehmen und abrechnen, sofern dies im Rahmen der Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse und der ärztlichen Verordnung erfolgt. Es ist wichtig, die spezifischen Vorgaben der Krankenkasse zu beachten, da diese variieren können. Zudem sollte die Verordnung von einem approbierten Arzt ausgestellt sein und die medizinische Notwendigkeit für die Anzahl der Einheiten gegeben sein.

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