Wie reagieren Jugendhilfe und Polizei, wenn ein Volljähriger 1 Gramm Ibogaine HCL alleine gegen Sucht konsumiert und verschwindet?

Antwort

Wenn du als volljährige Person 1 Gramm Ibogaine HCL (Ibogaine-Hydrochlorid) einnimmst, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, sowohl aus medizinischer als auch aus rechtlicher Sicht: **1. Medizinische Risiken:** Ibogaine ist eine psychoaktive Substanz, die in einigen Ländern als potenzielles Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen erforscht wird. Die Einnahme von 1 Gramm Ibogaine HCL ist jedoch extrem riskant und kann zu schweren Nebenwirkungen wie Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, psychischen Krisen oder sogar zum Tod führen. Eine solche Dosis gilt als sehr hoch und sollte niemals ohne ärztliche Aufsicht eingenommen werden. **2. Rechtliche Situation in Deutschland:** Ibogaine ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Besitz, Erwerb und Abgabe sind strafbar. Als volljährige Person machst du dich also strafbar, wenn du Ibogaine besitzt oder konsumierst. **3. Rolle der Polizei:** Wenn die Polizei von deinem Konsum erfährt (z.B. durch einen Notarzteinsatz, Krankenhausaufenthalt oder Anzeige), kann sie Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das BtMG einleiten. Das kann zu einer Strafanzeige führen. Bei einer akuten Gesundheitsgefährdung steht aber zunächst die medizinische Versorgung im Vordergrund. **4. Rolle der Jugendhilfe:** Da du volljährig bist, ist die Jugendhilfe (z.B. das Jugendamt) in der Regel nicht mehr zuständig. Die Jugendhilfe ist für Personen unter 18 Jahren (in Ausnahmefällen bis 21) zuständig. Bei Erwachsenen greifen andere Hilfesysteme, wie z.B. die Suchthilfe oder Sozialdienste. **5. Was passiert, wenn du „gehst“ (verschwindest):** Wenn du nach der Einnahme verschwindest und Angehörige oder Freunde sich Sorgen machen, könnten sie eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgeben. Die Polizei würde dann versuchen, dich zu finden, um eine mögliche Gefährdung auszuschließen. Wenn du gefunden wirst und medizinische Hilfe brauchst, wirst du ins Krankenhaus gebracht. **Fazit:** Die Einnahme von Ibogaine ist mit erheblichen gesundheitlichen und rechtlichen Risiken verbunden. Die Polizei würde bei Bekanntwerden des Konsums Ermittlungen einleiten, die Jugendhilfe ist für volljährige Personen nicht zuständig. Im Vordergrund steht bei akuter Gefahr aber immer die Rettung und medizinische Versorgung. **Wichtiger Hinweis:** Wenn du überlegst, Ibogaine zur Suchtbehandlung einzunehmen, suche bitte professionelle Hilfe bei einer Suchtberatungsstelle oder einem Arzt. Es gibt sichere und legale Wege, um Unterstützung zu bekommen. Weitere Informationen: - [Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen](https://www.dhs.de/) - [Polizei – Betäubungsmittelgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/)

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