Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel die Kosten für podologische Behandlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist häufig der Fall wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, beispielsweise bei Diabetes oder anderen Erkrankungen, eine spezielle Fußpflege erfordern. In solchen Fällen kann eine Verordnung durch einen Arzt notwendig sein. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, um genaue Informationen über die Kostenübernahme und die Voraussetzungen zu erhalten.