Die Selbstbestimmung im Leben von chronisch psychisch kranken Menschen kann durch Vorgaben von Behörden eingeschränkt werden, insbesondere wenn diese vorschreiben, wer Hilfeleistungen erbringen darf. Selbstbestimmung bedeutet, dass Individuen die Freiheit haben, Entscheidungen über ihr eigenes Leben zu treffen, einschließlich der Wahl ihrer Unterstützer. Wenn Behörden in diesen Prozess eingreifen, kann dies als Einschränkung der Autonomie wahrgenommen werden. Es ist wichtig, dass solche Regelungen im Einklang mit den Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Personen stehen und deren Mitbestimmung fördern.