Seit wann ist integrierte Versorgung in Deutschland erlaubt?

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Integrierte Versorgung in Deutschland ist seit dem Jahr 2000 erlaubt. Sie wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Gesundheitsreformgesetz) eingeführt, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat.

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