Was steht im Arzneimittelgesetz?

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Das Arzneimittelgesetz (AMG) in Deutschland regelt die Herstellung, Zulassung, Verschreibung, Abgabe und Überwachung von Arzneimitteln. Es dient dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und stellt sicher, dass nur sichere, wirksame und qualitativ hochwertige Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden. Das Gesetz umfasst unter anderem Bestimmungen zu: 1. **Zulassung von Arzneimitteln**: Anforderungen und Verfahren zur Erteilung einer Zulassung. 2. **Herstellung und Vertrieb**: Vorschriften zur Herstellung, Lagerung und zum Vertrieb von Arzneimitteln. 3. **Überwachung und Kontrolle**: Regelungen zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Behörden. 4. **Pharmakovigilanz**: Maßnahmen zur Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln nach deren Zulassung. 5. **Verschreibungspflicht**: Bestimmungen darüber, welche Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. 6. **Werbung**: Vorschriften zur Werbung für Arzneimittel. Das vollständige Gesetz kann im Bundesgesetzblatt oder auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden: [Arzneimittelgesetz (AMG)](https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/).

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