Welche Impfungen sind für Pflegehilfskräfte Pflicht?

Antwort

In Deutschland gibt es für Pflegehilfskräfte keine generelle gesetzliche Impfpflicht. Allerdings gelten bestimmte Vorgaben und Empfehlungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 23a IfSG) sind Arbeitgeber verpflichtet, den Impfstatus ihrer Beschäftigten im Gesundheitsdienst zu prüfen und Maßnahmen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten zu treffen. **Wichtige Impfungen für Pflegehilfskräfte (empfohlen und teils verpflichtend):** 1. **Masern:** Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen (dazu zählen auch Pflegehilfskräfte) müssen einen ausreichenden Masernschutz nachweisen, entweder durch Impfung oder durch Immunitätsnachweis. Mehr Infos: [Masernschutzgesetz](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/masernschutzgesetz.html) 2. **Hepatitis B:** Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Hepatitis-B-Impfung für alle Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko, dazu zählen Pflegekräfte. Viele Arbeitgeber verlangen den Nachweis dieser Impfung. 3. **COVID-19:** Eine allgemeine Impfpflicht für COVID-19 besteht aktuell nicht mehr. Bis März 2023 gab es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, diese ist jedoch ausgelaufen. 4. **Weitere empfohlene Impfungen:** - Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Tdap) - Influenza (jährlich) - ggf. Mumps, Röteln, Varizellen (je nach Tätigkeit und Immunstatus) **Fazit:** Pflicht ist aktuell vor allem der Nachweis des Masernschutzes. Weitere Impfungen sind dringend empfohlen und können von Arbeitgebern im Rahmen des Arbeitsschutzes verlangt werden. Es empfiehlt sich, den Impfstatus regelmäßig zu überprüfen und mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Weitere Informationen findest du beim [Robert Koch-Institut](https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/ImpfungenAZ_node.html) und beim [Bundesgesundheitsministerium](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten