Worauf beruht der Immunitätsnachweis gegen Masern rechtlich?

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Der Immunitätsnachweis gegen Masern beruht rechtlich auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Deutschland. Nach § 20 IfSG ist der Nachweis einer Immunität gegen Masern erforderlich, um bestimmte Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen zu dürfen. Der Nachweis kann durch eine der folgenden Möglichkeiten erbracht werden: 1. **Impfung**: Nachweis über zwei Masernimpfungen, die in der Regel im Kindesalter erfolgen. 2. **Durchgemachte Erkrankung**: Nachweis einer durchgemachten Maserninfektion, z.B. durch einen Arztbericht oder einen positiven Antikörpertest. 3. **Alter**: Personen, die vor 1970 geboren wurden, gelten in der Regel als immun, da sie häufig die Krankheit durchgemacht haben. Diese Regelungen dienen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verhinderung von Masernausbrüchen.

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