Wenn du als volljährige Person in einer Jugendeinrichtung lebst und außerhalb der Einrichtung Ibogaïn einnimmst, ergeben sich mehrere Aspekte, die du beachten solltest: 1. **Rechtliche Situation:** Ibogaïn ist in Deutschland und vielen anderen Ländern als Betäubungsmittel eingestuft und damit illegal. Der Besitz, Erwerb und Konsum kann strafrechtliche Konsequenzen haben, unabhängig davon, ob du volljährig bist oder nicht. Mehr dazu findest du z.B. beim [Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte](https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/_node.html). 2. **Regeln der Einrichtung:** Auch wenn du volljährig bist, gelten in Jugendeinrichtungen meist bestimmte Regeln, die im Betreuungsvertrag oder in der Hausordnung festgelegt sind. Der Konsum illegaler Substanzen kann ein Verstoß gegen diese Regeln sein und zu Konsequenzen wie einem Gespräch, Auflagen oder sogar dem Ausschluss aus der Einrichtung führen – auch wenn der Konsum außerhalb stattfindet. 3. **Verantwortung der Gruppe/Betreuer:** Wenn die Gruppe oder die Betreuer nichts unternehmen, obwohl sie davon wissen, könnten sie in eine schwierige Lage kommen. Sie haben eine Fürsorgepflicht und müssen auf die Einhaltung der Regeln achten. Bei volljährigen Bewohnern ist diese Pflicht zwar eingeschränkt, aber bei Kenntnis von Drogenkonsum kann es trotzdem Konsequenzen für die Einrichtung geben. 4. **Gesundheitliche Risiken:** Ibogaïn ist eine sehr potente Substanz mit erheblichen gesundheitlichen Risiken, darunter Herzrhythmusstörungen und psychische Nebenwirkungen. Der Konsum sollte niemals ohne medizinische Begleitung erfolgen. **Fazit:** Auch als volljährige Person kannst du durch den Konsum von Ibogaïn außerhalb der Einrichtung rechtliche und persönliche Konsequenzen erfahren. Die Einrichtung und die Betreuer könnten ebenfalls in Schwierigkeiten geraten, wenn sie davon wissen und nichts unternehmen. Es ist ratsam, dich über die rechtlichen und gesundheitlichen Risiken genau zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.