Welche Landesbehörde ist zuständig, wenn ein Heilpraktiker ein Medikament herstellen will?

Antwort

In Deutschland ist die zuständige Landesbehörde für die Erteilung einer Herstellungserlaubnis für Arzneimittel in der Regel das jeweilige Landesamt für Gesundheit oder die zuständige Bezirksregierung. Heilpraktiker, die ein Medikament herstellen wollen, müssen sich an diese Behörden wenden, um die notwendigen Genehmigungen und Lizenzen zu erhalten. Die genauen Zuständigkeiten können je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich direkt bei der entsprechenden Landesbehörde zu informieren.

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