Wie regelt das Heilmittelwerbegesetz die Kommunikation über Prävention?

Antwort

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in Deutschland die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Verfahren, Behandlungen und andere Heilmittel. Auch die Kommunikation rund um Prävention fällt unter bestimmte Regelungen des HWG, sofern sie sich auf Heilmittel oder medizinische Verfahren bezieht. **Wesentliche Punkte:** 1. **Anwendungsbereich:** Das HWG gilt nicht nur für klassische Werbung, sondern auch für sonstige öffentliche Aussagen, die der Förderung des Absatzes von Heilmitteln dienen – dazu zählen auch präventive Maßnahmen, wenn sie mit bestimmten Produkten, Verfahren oder Behandlungen in Verbindung gebracht werden. 2. **Verbot irreführender Werbung (§ 3 HWG):** Aussagen zur Prävention dürfen nicht irreführend sein. Das bedeutet, es dürfen keine Wirkungen, Vorteile oder Eigenschaften behauptet werden, die wissenschaftlich nicht belegt sind. 3. **Werbeverbote (§ 11 HWG):** Es gibt spezielle Werbeverbote, z.B. für Werbung mit Krankengeschichten, Gutachten, Empfehlungen von Fachleuten oder mit Angst machenden Darstellungen. Auch bei Präventionsangeboten dürfen diese Werbeformen nicht genutzt werden, wenn sie sich auf Heilmittel oder medizinische Verfahren beziehen. 4. **Fachkreise vs. Laien:** Die Regelungen unterscheiden zwischen Werbung gegenüber Fachkreisen (z.B. Ärzten) und Laien. Für Laien ist die Werbung besonders streng reglementiert, auch im Bereich Prävention. 5. **Produktbezug entscheidend:** Die reine Information über allgemeine Präventionsmaßnahmen (z.B. „Bewegung beugt Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor“) fällt nicht unter das HWG. Sobald jedoch ein konkretes Produkt, Verfahren oder eine Behandlung beworben wird, greift das HWG. **Fazit:** Kommunikation rund um Prävention ist dann vom HWG reglementiert, wenn sie im Zusammenhang mit bestimmten Heilmitteln, Medizinprodukten oder medizinischen Verfahren steht und der Absatzförderung dient. Allgemeine gesundheitsbezogene Aufklärung ohne Produktbezug fällt nicht unter das HWG, kann aber anderen Gesetzen wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unterliegen. Weitere Informationen findest du direkt im [Heilmittelwerbegesetz (HWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwbg/).

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