Deckt die Heilmittelverordnung 36 KGG Einheiten ab?

Antwort

Ja, die Heilmittelverordnung (HMV) nach § KGG (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) sieht in der Regel eine bestimmte Anzahl von Einheiten vor, die auf einer Verordnung abgedeckt sind. Die genaue Anzahl kann jedoch je nach Indikation und ärztlicher Verordnung variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Vorgaben und Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse zu beachten, da diese unterschiedliche Regelungen haben können.

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