In Nordrhein-Westfalen dürfen Heilerziehungspfleger in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe bestimmte Tätigkeiten der Behandlungspflege durchführen, sofern sie dafür entsprechend qualifiziert sind und die Tätigkeiten von einer Pflegefachkraft delegiert werden. Die genauen Regelungen können sich jedoch ändern und sollten stets aktuell überprüft werden. Eine verlässliche Quelle für diese Information ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier ist der Link zur entsprechenden Seite: [Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW](https://www.mags.nrw/) Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem Träger der Einrichtung zu informieren, um die aktuell gültigen Regelungen und Qualifikationsanforderungen zu erfahren.