Ablauf der häuslichen Pflege durch Krankenkasse und Pflegekasse.

Antwort

Der Ablauf der häuslichen Pflege über die Krankenkasse und die Pflegekasse gestaltet sich in mehreren Schritten: 1. **Bedarfsermittlung**: Zunächst sollte der Pflegebedarf festgestellt werden. Dies kann durch den Hausarzt oder einen Facharzt geschehen, der die Notwendigkeit einer Pflegeeinschätzung bescheinigt. 2. **Antragstellung**: Der nächste Schritt ist die Antragstellung bei der Pflegekasse. Dies kann in der Regel online oder schriftlich erfolgen. Du musst angeben, welche Art von Unterstützung benötigt wird. 3. **Begutachtung**: Nach der Antragstellung wird ein Gutachter der Pflegekasse (z.B. von der MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) einen Termin zur Begutachtung vereinbaren. Dieser bewertet den Pflegebedarf anhand eines festgelegten Punktesystems. 4. **Einstufung**: Basierend auf der Begutachtung erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen dir zu. 5. **Leistungsanspruch**: Nach der Einstufung erhältst du einen Bescheid über die bewilligten Leistungen. Diese können Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem umfassen. 6. **Pflegeorganisation**: Du kannst nun entscheiden, ob du die Pflege selbst organisierst (z.B. durch Angehörige) oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmst. Bei einem Pflegedienst wird dieser direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. 7. **Regelmäßige Überprüfung**: Der Pflegegrad kann regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand ändert. Es ist wichtig, die Pflegekasse über Änderungen zu informieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten und Leistungen zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

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