Brauche ich im Hausarztprogramm für Zahnarzt und Augenarzt eine Überweisung?

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**Nein: Im Hausarztprogramm brauchst du für den Zahnarzt und in der Regel auch für den Augenarzt keine Überweisung. Genau diese beiden Fachrichtungen gehören bei den großen Kassen ausdrücklich zu den Ausnahmen.** ([tk.de](https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/arzt-und-krankenhausbesuch/hausarztprogramm/tk-hausarztprogramm-teilnahmebedingungen-2076690)) Entscheidend ist die praktische Folge: Du kannst beide Praxen direkt aufsuchen, ohne erst über deinen Hausarzt gehen zu müssen. Für andere Fachärzte gilt im Hausarztprogramm meist das Gegenteil – dort ist die Überweisung normalerweise Pflicht. ([tk.de](https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/arzt-und-krankenhausbesuch/hausarztprogramm/tk-hausarztprogramm-teilnahmebedingungen-2076690)) Ein wichtiger Unterschied: Beim **Augenarzt** ist die Direktwahl im Hausarztprogramm typischerweise erlaubt, beim **Zahnarzt** sowieso, weil die zahnärztliche Versorgung getrennt organisiert ist. Wenn du aber in einem speziellen regionalen Facharztprogramm bist, können zusätzliche Regeln gelten. ([aok.de](https://www.aok.de/pk/leistungen/medizinische-behandlung/hausarztprogramm/)) Kurz gesagt: - **Zahnarzt:** keine Überweisung nötig - **Augenarzt:** normalerweise keine Überweisung nötig - **andere Fachärzte:** im Hausarztprogramm meist nur mit Überweisung ([tk.de](https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/arzt-und-krankenhausbesuch/hausarztprogramm/tk-hausarztprogramm-teilnahmebedingungen-2076690))