Darf ein Hausarzt am Montag rückwirkend für Freitag krankschreiben, wenn er am Freitag im Urlaub war?

Antwort

Ein Hausarzt kann in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) rückwirkend für bis zu drei Tage ausstellen, wenn dies medizinisch nachvollziehbar ist. Das bedeutet, dass du am Montag beim Arzt vorstellig werden kannst und dieser – sofern er es für gerechtfertigt hält – die Krankschreibung auch rückwirkend ab Freitag ausstellen darf. Wichtig ist dabei: - Der Arzt muss anhand deiner Schilderung und ggf. Untersuchung nachvollziehen können, dass du bereits ab Freitag arbeitsunfähig warst. - Die rückwirkende Krankschreibung ist auf maximal drei Kalendertage begrenzt (§ 5 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). - Es liegt im Ermessen des Arztes, ob er die rückwirkende Krankschreibung ausstellt. Dass der Arzt am Freitag im Urlaub war, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass du dich am Montag zeitnah nach dem Urlaub des Arztes meldest und die Umstände erklärst. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Kassenärztlichen Bundesvereinigung](https://www.kbv.de/html/1150_15508.php).

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