Was darf ein Hausarzt für ein Rezept verlangen?

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Bei einem **Kassenpatienten** darf der Hausarzt für ein **normales Kassenrezept** grundsätzlich **nichts extra verlangen**. Das läuft über die gesetzliche Krankenversicherung. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/abrechnung/vorhaltepauschale)) Anders kann es bei einem **Privatrezept / Selbstzahlerleistung** sein, etwa bei einem **Wiederholungsrezept ohne Arztkontakt**. Dafür ist nach GOÄ grundsätzlich eine Abrechnung möglich; die Bundesärztekammer nennt dafür **GOÄ-Nr. 2** als eigenständige Gebührenposition. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/abschnitt-b-grundleistungen-und-allgemeine-leistungen/wiederholungsrezepte-auch-ohne-aerztliche-beratung-berechnungsfaehig?cHash=5919183e7ec02f644eb24fdfc7494fd8&cc=DE&safesearch=moderate&setlang=de&ssp=1)) Wichtig: Bei gesetzlich Versicherten darf eine Praxis eine solche **Privatabrechnung nur verlangen**, wenn die Leistung **nicht von der GKV umfasst** ist, du **vorher über die Kosten informiert** wurdest und **schriftlich zugestimmt** hast. Außerdem muss eine **ordnungsgemäße GOÄ-Rechnung** ausgestellt werden. Ohne diese Voraussetzungen kannst du die Zahlung verweigern. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/igel-ohne-vertrag-kein-honoraranspruch)) Kurz gesagt: - **Kassenrezept:** **0 Euro extra** in der Praxis. ([kbv.de](https://www.kbv.de/praxis/abrechnung/vorhaltepauschale)) - **Privatrezept / Wiederholungsrezept als Selbstzahlerleistung:** nur nach **vorheriger Aufklärung, schriftlicher Zustimmung und GOÄ-Rechnung**. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/abschnitt-b-grundleistungen-und-allgemeine-leistungen/wiederholungsrezepte-auch-ohne-aerztliche-beratung-berechnungsfaehig?cHash=5919183e7ec02f644eb24fdfc7494fd8&cc=DE&safesearch=moderate&setlang=de&ssp=1)) Eine pauschale „Rezeptgebühr“ ohne diese Voraussetzungen ist in Deutschland regelmäßig **nicht zulässig**. ([bundesaerztekammer.de](https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/igel-ohne-vertrag-kein-honoraranspruch))

Kategorie: Gesundheit Tags: Hausarzt Rezept Kosten

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