Wer verordnet nach einem Klinikaufenthalt die häusliche Grundpflege?

Antwort

Nach einem Klinikaufenthalt kann die häusliche Grundpflege in der Regel vom behandelnden Krankenhausarzt verordnet werden. Dies geschieht meist im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements (§ 39 SGB V). Der Krankenhausarzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, wenn nach der Entlassung weiterhin pflegerische Unterstützung notwendig ist. Alternativ kann auch der Hausarzt oder ein niedergelassener Facharzt nach der Entlassung eine solche Verordnung ausstellen, falls sich der Bedarf erst nach dem Klinikaufenthalt zeigt oder die Verordnung verlängert werden muss. Die Verordnung wird dann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht, die über die Kostenübernahme entscheidet. Voraussetzung ist, dass die häusliche Grundpflege medizinisch notwendig ist und keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/haeusliche-krankenpflege/) oder [TK](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/haeusliche-krankenpflege-2008432).

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