Ein Grund für das Krankenkassenwahlrecht aus Sicht des Gesetzgebers ist die Förderung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen. Durch die Möglichkeit, die Krankenkasse frei zu wählen, sollen die Kassen dazu angeregt werden, ihre Leistungen und ihren Service zu verbessern, um attraktiv für Versicherte zu bleiben. Dies kann zu einer höheren Qualität der Gesundheitsversorgung und zu effizienteren Strukturen im Gesundheitssystem führen.