Der Grad der Behinderung (GdB) für Schlafapnoe kann je nach Schwere der Erkrankung und den damit verbundenen Einschränkungen variieren. In Deutschland wird der GdB durch die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt. Schlafapnoe kann in verschiedenen Schweregraden auftreten, und der GdB wird entsprechend angepasst: - **Leichte Schlafapnoe**: In der Regel wird hierfür kein GdB vergeben. - **Mittelschwere Schlafapnoe**: Ein GdB von 20 bis 40 kann vergeben werden, abhängig von den Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen positiven Atemwegsdrucktherapie (CPAP). - **Schwere Schlafapnoe**: Ein GdB von 50 oder höher kann vergeben werden, insbesondere wenn die Schlafapnoe zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt und eine CPAP-Therapie notwendig ist. Es ist wichtig, dass die genaue Einstufung durch einen Arzt erfolgt und die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Weitere Informationen und spezifische Regelungen können in der Versorgungsmedizin-Verordnung nachgelesen werden: [VersMedV](https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200993.html).