Grad der Behinderung für Schlafapnoe?

Antwort

Der Grad der Behinderung (GdB) für Schlafapnoe kann je nach Schwere der Erkrankung und den damit verbundenen Einschränkungen variieren. In Deutschland wird der GdB durch die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt. Schlafapnoe kann in verschiedenen Schweregraden auftreten, und der GdB wird entsprechend angepasst: - **Leichte Schlafapnoe**: In der Regel wird hierfür kein GdB vergeben. - **Mittelschwere Schlafapnoe**: Ein GdB von 20 bis 40 kann vergeben werden, abhängig von den Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen positiven Atemwegsdrucktherapie (CPAP). - **Schwere Schlafapnoe**: Ein GdB von 50 oder höher kann vergeben werden, insbesondere wenn die Schlafapnoe zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt und eine CPAP-Therapie notwendig ist. Es ist wichtig, dass die genaue Einstufung durch einen Arzt erfolgt und die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Weitere Informationen und spezifische Regelungen können in der Versorgungsmedizin-Verordnung nachgelesen werden: [VersMedV](https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200993.html).

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