Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Bei einem Augenarzt können verschiedene Leistungen nach der GOÄ abgerechnet werden, je nach Art und Umfang der Untersuchung oder Behandlung. Hier sind einige Beispiele: 1. **Allgemeine Untersuchungen**: Dazu gehören die Anamnese, die allgemeine Untersuchung des Auges und die Bestimmung der Sehschärfe. 2. **Spezielle Untersuchungen**: Dazu zählen die Spaltlampenuntersuchung, die Funduskopie (Untersuchung des Augenhintergrundes) und die Messung des Augeninnendrucks. 3. **Bildgebende Verfahren**: Hierzu gehören die Optische Kohärenztomographie (OCT) und die Fluoreszenzangiographie. 4. **Operative Eingriffe**: Diese umfassen kleinere Eingriffe wie die Entfernung von Fremdkörpern bis hin zu größeren Operationen wie Katarakt- oder Glaukomoperationen. Die Abrechnung erfolgt nach einem Punktesystem, wobei jeder Leistung eine bestimmte Anzahl von Punkten zugeordnet ist. Der Punktwert wird dann mit einem Faktor multipliziert, der den Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der Leistung berücksichtigt. Für detaillierte Informationen und spezifische Abrechnungsfragen ist es ratsam, die GOÄ selbst zu konsultieren oder sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden. Weitere Informationen zur GOÄ findest du auf der offiziellen Website der Bundesärztekammer: [Bundesärztekammer - GOÄ](https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/).