Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Die Bearbeitungszeit einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) für die Kostenübernahme von Medikamenten zur Krebsbehandlung hängt vom Einzelfall ab, ist aber grundsätzlich gesetzlich geregelt. Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss die Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Ist eine gutachterliche Stellungnahme, zum Beispiel des Medizinischen Dienstes, erforderlich, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird die Frist ohne triftigen Grund überschritten, gilt die Leistung als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion). In dringenden Fällen, etwa bei akuten Krebserkrankungen, kann eine schnellere Bearbeitung möglich sein. Es empfiehlt sich, bei besonders eilbedürftigen Fällen den Antrag als "Eilantrag" zu kennzeichnen und dies ärztlich zu begründen. Weitere Informationen findest du direkt beim [GKV-Spitzenverband](https://www.gkv-spitzenverband.de/) oder auf den Seiten deiner jeweiligen Krankenkasse.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]