Muss die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, wenn die Berufsgenossenschaft ihre Eintrittspflicht ablehnt?

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Ja, in der Regel muss die gesetzliche Krankenversicherung einspringen, wenn die Berufsgenossenschaft ihre Eintrittspflicht ablehnt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten für die medizinische Behandlung, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist. ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die Gründe für die Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft zu prüfen, da es in bestimmten Fällen auch Ausnahmen geben kann. Es empfiehlt sich, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen oder sich direkt an die Krankenkasse zu wenden.

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