Welche Indikationen müssen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bestehen?

Antwort

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen und Leistungen, wenn bestimmte Indikationen und Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören: 1. **Medizinische Notwendigkeit**: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, das heißt, sie muss zur Diagnose, Behandlung oder Linderung einer Krankheit erforderlich sein. 2. **Eingeschränkte Lebensqualität**: Die Erkrankung oder der Zustand muss die Lebensqualität des Patienten erheblich beeinträchtigen. 3. **Wissenschaftliche Anerkennung**: Die Behandlungsmethode muss in der medizinischen Fachwelt anerkannt und evidenzbasiert sein. 4. **Zulassung der Leistung**: Die Leistung muss im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt sein. 5. **Verordnung durch einen Arzt**: Die Behandlung muss von einem approbierten Arzt verordnet werden. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, da es je nach individueller Situation und Krankenkasse Unterschiede geben kann.

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