Für suchtkranke Personen sind insbesondere die folgenden Gesetze des Sozialgesetzbuches (SGB) relevant, um rehabilitierende Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können: 1. **SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)**: Hier sind Regelungen zur medizinischen Rehabilitation und zu den Leistungen der Krankenkassen für suchtkranke Menschen festgelegt. 2. **SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)**: Dieses Gesetz regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen, die aufgrund von Suchtproblemen rehabilitative Maßnahmen benötigen. 3. **SGB XII (Soziale Hilfe)**: Es enthält Bestimmungen zur sozialen Sicherung und kann für suchtkranke Personen relevant sein, die keine Ansprüche aus der Krankenversicherung haben. 4. **SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)**: Für minderjährige Suchtkranke sind hier Regelungen zur Unterstützung und Rehabilitation enthalten. Diese Gesetze bieten einen Rahmen für die Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen und die Unterstützung von suchtkranken Menschen.