Welche Gesetze des Sozialgesetzbuches sind für Suchtkranke relevant, um rehabilitierende Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können?

Antwort

Für suchtkranke Personen sind insbesondere die folgenden Gesetze des Sozialgesetzbuches (SGB) relevant, um rehabilitierende Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können: 1. **SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)**: Hier sind Regelungen zur medizinischen Rehabilitation und zu den Leistungen der Krankenkassen für suchtkranke Menschen festgelegt. 2. **SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)**: Dieses Gesetz regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen, die aufgrund von Suchtproblemen rehabilitative Maßnahmen benötigen. 3. **SGB XII (Soziale Hilfe)**: Es enthält Bestimmungen zur sozialen Sicherung und kann für suchtkranke Personen relevant sein, die keine Ansprüche aus der Krankenversicherung haben. 4. **SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)**: Für minderjährige Suchtkranke sind hier Regelungen zur Unterstützung und Rehabilitation enthalten. Diese Gesetze bieten einen Rahmen für die Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen und die Unterstützung von suchtkranken Menschen.

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