Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland wird durch mehrere Gesetze beeinflusst, die unterschiedliche Aufgaben und Ziele verfolgen. Zu den wichtigsten gehören: 1. **Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)**: Dieses Gesetz regelt die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland. Es legt fest, wie die Investitionskosten und die Betriebskosten der Krankenhäuser finanziert werden. Ziel ist es, eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. 2. **Gesetz über die Krankenhausbehandlung (KHEntgG)**: Es regelt die Vergütung der Krankenhausleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Einführung des Diagnosis Related Groups (DRG)-Systems zur pauschalen Vergütung von Behandlungen ist ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes. 3. **Sozialgesetzbuch (SGB V)**: Dieses Gesetzbuch enthält Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch zur Finanzierung der Krankenhausleistungen. Es definiert die Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, und legt die Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung fest. 4. **Landesgesetze**: In Deutschland haben die Bundesländer eigene Gesetze zur Krankenhausfinanzierung, die spezifische Regelungen für die jeweiligen Länder enthalten. Diese Gesetze können zusätzliche Anforderungen an die Finanzierung und den Betrieb von Krankenhäusern stellen. Die Aufgaben dieser Gesetze sind vielfältig und umfassen unter anderem: - Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung. - Regelung der finanziellen Mittel für Investitionen und Betriebskosten von Krankenhäusern. - Festlegung von Vergütungsmodellen für erbrachte Leistungen. - Gewährleistung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Krankenhausfinanzierung. Diese Gesetze tragen dazu bei, ein ausgewogenes und gerechtes Gesundheitssystem zu fördern, das den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.