Der Einsatz von Kinderkrankenpflegern und -schwestern auf Kinderstation ist in Deutschland vor allem im Krankenpflegegesetz (KrPflG) geregelt. Darüber hinaus können spezifische Regelungen auch in den jeweiligen Landesgesetzen und den Richtlinien der Gesundheitsbehörden zu finden sein. Zudem spielen die Vorgaben der jeweiligen Krankenhäuser und deren Qualitätsstandards eine Rolle.