Eine Gemeinschaftspraxis meldest du in Deutschland in der Regel bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an. Zusätzlich sind Anmeldungen beim Gewerbeamt und beim Finanzamt erforderlich. Es kann auch notwendig sein, die Praxis bei der Ärztekammer zu registrieren. Hier sind die Schritte im Detail: 1. **Kassenärztliche Vereinigung (KV):** Informiere dich bei der KV deines Bundeslandes über die genauen Anforderungen und reiche die notwendigen Unterlagen ein. 2. **Gewerbeamt:** Melde die Praxis als Gewerbe an. 3. **Finanzamt:** Beantrage eine Steuernummer und informiere das Finanzamt über die Gründung der Praxis. 4. **Ärztekammer:** Melde die Praxis bei der zuständigen Ärztekammer an, falls erforderlich. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um alle notwendigen Schritte korrekt durchzuführen.